- Personenversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung. Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Lebensversicherung. Rentenversicherung. Unfallversicherung. Schwere Krankheiten (Dread Disease). - Schadensversicherung
Gebäudeversicherung. Elementarschäden. Kfz Kaskoversicherung. Hausratversicherung. Betriebsunterbrechungsversicherung. Bauleistungsversicherung. Rechtsschutzversicherung. - Haftpflichtversicherung
Betriebshaftpflichtversicherung. Private Haftpflichtversicherung. Tierhalterhaftpflichtversicherung (Pferd). Veranstalterhaftpflichtversicherung. Bauherrenhaftpflichtversicherung. Berufshaftpflichtversicherung der freien Berufe (Ärzte, Tierärzte. Architekten, Hebammen) und Versicherungsvermittler, D&O-Versicherung. - Gewerbliche Versicherung
Transportversicherung. Betriebsunterbrechungsversicherung. Elektronikversicherung. Maschinenversicherung. Forderungsausfallversicherung.
Versicherungsrecht.
Erbrecht.
Kanzlei für Versicherungsrecht und Erbrecht
Wir sind an unseren Standorten in München und Hallbergmoos tätig und konzentrieren uns auf die Schwerpunkte Versicherungsrecht, Haftung und Schaden sowie Erbrecht.
Leistungen
Wir arbeiten fachlich fokussiert.
Im Versicherungsfall erwartet der Versicherte eine schnelle Zahlung. Stattdessen lehnt die Versicherung ab, kürzt die Leistung oder beendet gar überraschend den Versicherungsvertrag durch Anfechtung oder Rücktritt. Häufig verzögert die Versicherung die Zahlung auch dadurch, dass sie immer weitere Informationen verlangt und sich selbst gar nicht zum Anspruch erklärt. In diesen Fällen ist spezialisierte anwaltliche Unterstützung bei der Anspruchsdurchsetzung notwendig.
Als Fachkanzlei für Versicherungsrecht wissen wir aus langjähriger Erfahrung, wie die Vermeidungsstrategien und Hinhaltetaktiken der Versicherungen funktionieren und wie man diesen erfolgreich begegnet. Als Anwalt auf Seite des Versicherers haben wir oft erlebt, wie Versicherungsnehmer vor Gericht gescheitert sind, nur weil sie von Anwälten ohne Spezialisierung im Versicherungsrecht vertreten wurden. Wir gewährleisten eine inhaltliche Auseinandersetzung mit der Versicherung auf Augenhöhe, denn wir kennen und vertreten beide Seiten. Dies erhöht Ihre Erfolgschancen außergerichtlich und vor Gericht erheblich.
Beratung zu Ihrem Versicherungsvertrag ist erforderlich, wenn sich folgende Fragen stellen: Ist die Auflösung des Vertrages sinnvoll? Welche Möglichkeiten gibt es? Kündigung. Widerruf. Widerspruch. Beitragsfreistellung. Beendigung der Dynamik. Welche Risiken gibt es bei einem Versichererwechsel und wie kann ich diese vermeiden? Welche Veränderungen muss ich meinem Versicherer melden, damit ich meinen Versicherungsschutz nicht gefährde? Hierzu beraten wir Sie unabhängig und frei von Provisionsinteressen.
Sie haben einen Personenschaden, Sachschaden oder Vermögensschaden erlitten oder werden als Schädiger deshalb in Anspruch genommen. Wir beraten und vertreten Sie von Anfang an bei der Anspruchsdurchsetzung und der Abwehr unberechtigter Ansprüche.
Schäden ereignen sich bei einem Unfall im Straßenverkehr, beim Sport (z.B. Reiten, Skifahren, Klettern), bei der Berufsausübung oder durch die Verletzung von Verkehrssicherungspflichten. Hinter dem Schädiger steht oft eine Haftpflichtversicherung (z.B. Kfz-Haftpflicht, Tierhalterhaftpflicht, Eigentümerhaftpflicht, Veranstalterhaftpflichtversicherung, private Haftpflichtversicherung). Bereits bei der Schilderung der Geschehnisse muss an mögliche Einwände der Gegenseite gedacht werden. Der Schädiger oder seine Versicherung könnten sich z.B. auf ein Mitverschulden berufen, um sich der Schadensersatzpflicht zu entziehen oder diese so gering wie möglich zu halten. Wichtig ist auch die Beweissicherung. Wer hier Fehler macht, wird es schwer haben, den gerechten Ersatz seines Schadens zu erhalten.
Als Schädiger müssen Sie die Fristen und Obliegenheiten aus der eigenen Haftpflichtversicherung im Blick behalten, um Ihren Versicherungsschutz nicht zu verlieren.
Sind Menschen verletzt oder getötet worden, kommt eine Vielzahl von Schadenspositionen in Frage. Viele Geschädigte sind sich mancher Ansprüche gar nicht bewusst. Während die Ansprüche auf Schmerzensgeld und Heilbehandlungskosten bekannt sind, werden Positionen wie Haushaltsführungsschaden, Verdienstausfallschaden, behindertengerechter Haus- und Wohnungsumbau, vermehrte Bedürfnisse, Unterhaltsschaden oft nicht umfassend beansprucht. Eine Bewertung und Schätzung der Schadensersatzansprüche mit spezialisierter anwaltlicher Hilfe ist unerlässlich. So werden Ihre existentiellen Interessen bestmöglich gewahrt. Das gilt vor allem dann, wenn schwere Verletzungen zu dauerhaften Schäden und Behinderungen geführt haben (z.B. bei Querschnittslähmung, Erblindung oder Schädel-Hirn-Trauma) oder die Folgen des Unfalls noch gar nicht endgültig absehbar sind.
Für die Anwaltskosten des Geschädigten muss der Schädiger bei eindeutiger Haftungslage regelmäßig voll aufkommen. Die Anwaltskosten des Schädigers trägt meist dessen Haftpflichtversicherung.
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- Beratung und Vertretung frühestmöglich ab dem Schadensereignis
- Prüfung der Haftungslage und der Erfolgsaussichten von Schadensersatzansprüchen. Schadenshöhe. Durchsetzbarkeit.
- Durchsetzung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen außergerichtlich und im Prozess
- Klärung etwaiger Ansprüche aus eigenen Personenversicherungsverträgen (z.B. Unfallversicherung, Krankentagegeld, Berufsunfähigkeitsversicherung)
- Klärung von Deckungsfragen mit Ihrer Haftpflichtversicherung, wenn nötig auch vor Gericht
Wenn Sie Ihre Nachfolge zu Lebzeiten nicht selbst regeln, dann wird es das Gesetz für Sie tun. Aber entspricht die gesetzliche Erbfolge tatsächlich Ihrem Willen? Wir analysieren die gesetzliche Erbfolge in Ihrer konkreten familiären Situation und entwickeln mit Ihnen gemeinsam die passende Nachfolgeregelung.
Die Kehrseite einer Nachfolgeregelung kann für Sie als Erbe sein, dass der Erblasser Verfügungen zu Ihren Lasten getroffen hat. Oder Sie wurden von der Erbfolge ausgeschlossen und sind pflichtteilsberechtigt. Wir beraten und vertreten Sie bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen im Zusammenhang mit dem Erbfall.
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- Erbvertrag.
- Gemeinschaftliches Testament. Berliner Testament.
- Patchworkfamilie. Nichteheliche Lebensgemeinschaft.
- Vermögensschutz. Sozialhilferegress.
- Testamentsvollstreckung
- Vorweggenommene Erbfolge. Schenkungen. Erbschaftsteuer. Freibeträge. Pflichtteilsreduzierung. Pflichtteilsverzicht. Nießbrauch. Wohnungsrecht. Rückforderungsrecht.
- Vorsorgevollmacht. Betreuungsverfügung. Patientenverfügung
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- Ausschlagung. Nachlassverwaltung.
- Testamentsanfechtung.
- Erbauseinandersetzung.
- Testamentsvollstreckung.
- Pflichtteilsergänzung.
- Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen im Erbprozess.
Wir stehen für Kostentransparenz und sprechen mit Ihnen von Anfang an über die zu erwartenden Kosten.
- Erstberatung. Wir berechnen für ein Erstberatungsgespräch je nach Dauer und Schwierigkeit höchstens 190 € zzgl. Mehrwertsteuer.
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Vergütungsvereinbarung. Die gesetzliche Vergütung nach dem RVG richtet sich nach dem Gegenstandswert. Diese kann im Einzelfall außer Verhältnis zum tatsächlichen Aufwand stehen und folglich zu niedrig oder zu hoch sein. Dann kann eine davon abweichende und für beide Seiten angemessene Vergütung vereinbart werden (z.B. Stundenhonorar, Pauschalhonorar).
- Rechtsschutzversicherung. Wir übernehmen die gesamte Korrespondenz mit dem Rechtsschutzversicherer von Anfang an.
- Prozessfinanzierung. Wenn keine Rechtsschutzversicherung besteht und eine Prozessfinanzierung aus eigenen Mitteln nicht gewünscht oder möglich ist, kann in geeigneten Fällen ein Prozessfinanzierer mit ins Boot geholt werden. Diese Möglichkeit besteht bei höheren Streitwerten und sehr guten Erfolgsaussichten. Der Prozessfinanzierer übernimmt sämtliche Kosten des Rechtsstreits und wird im Erfolgsfall mit einer Quote am Prozessergebnis beteiligt. Dies ist vor allem bei großen Personenschäden und Erbprozessen relevant. Sprechen Sie uns an. Auch hier übernehmen wir für Sie die Korrespondenz.
Partner
Die Anwälte an Ihrer Seite.
Dr. Nadine Mynarik
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Versicherungsrecht
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- geboren 1975
- als Rechtsanwältin tätig seit 2003, in eigener Kanzlei seit 2013
- Spezialistin für Personenversicherungsrecht (Berufsunfähigkeit, Lebensversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung) und Personenschäden
- Fachanwältin für Versicherungsrecht seit 2009
- Fachanwaltslehrgang Erbrecht 2017
- Studium der Rechtswissenschaft an der LMU München und American University Washington, D.C. von 1995 bis 2000
- Promotion zum Dr. rer. pol. an der Fakultät für Staatswissenschaften und Öffentliches Recht der Universität der Bundeswehr München, 2006
- Schiedsgutachterin für Rechtsschutzversicherungen, bestellt von der Rechtsanwaltskammer München, 2016
- Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht des Deutschen Anwaltvereins
- Mitglied in der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.
- Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch und Tschechisch
Daniel Feigl, M.Sc.
Rechtsanwalt
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- geboren 1982
- Zulassung als Rechtsanwalt 2012, selbstständig seit 2016
- Fachanwaltslehrgang Erbrecht 2016
- Fachanwaltslehrgang Versicherungsrecht 2017
- Leitende Tätigkeit im Bereich Recht und Finanzen in einem mittelständischen Technologieunternehmen 2012 bis 2016
- Studium der Betriebswirtschaft in München 2014 bis 2016
- Studium der Rechtswissenschaft in Regensburg 2003 bis 2011
- Mitglied in den Arbeitsgemeinschaften Erbrecht und Versicherungsrecht des Deutschen Anwaltvereins
- Mitglied in der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.
- Mitglied im Landesverband Bayerischer Pferdezüchter e.V.
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